Abschreibung Firmenwert: HGB und Steuerrecht verständlich erklärt
Wie schreibt man den Firmenwert richtig ab? Dieser Artikel erklärt Ihnen die Grundlagen der Abschreibung von Firmenwerten nach HGB und Steuerrecht. Erfahren Sie, welche Abschreibungsmethoden es gibt, welche Unterschiede zwischen entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen Firmenwerten bestehen und wie die korrekte Bilanzierung erfolgt.
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Der Firmenwert muss nach HGB aktiviert werden, jedoch sind originäre Firmenwerte in der Regel nicht bilanzierbar.
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Im Steuerrecht sind derivative Firmenwerte über 15 Jahre linear abzuschreibend, wobei Teilwertabschreibungen bei Wertminderungen nötig sind.
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Die IFRS erfordern statt einer systematischen Abschreibung jährliche Werthaltigkeitsprüfungen für Goodwill, um Wertminderungen zu identifizieren.

Abschreibung des Firmenwerts nach HGB
Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die bilanzielle Behandlung von Firmenwerten in Deutschland. Grundsätzlich muss der Firmenwert aktiviert werden, wenn er durch einen entgeltlichen Erwerb entsteht. Dies bedeutet, dass der Firmenwert als immaterielles Wirtschaftsgut in der Bilanz erfasst wird, was für das Rechnungswesen eines Unternehmens von großer Bedeutung ist, insbesondere für Unternehmer.
Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens bilanziert. Gemäß § 246 Abs. 1 HGB erfolgt die planmäßige Abschreibung über die geschätzte Nutzungsdauer. Doch nicht jeder Firmenwert darf aktiviert werden. Besonders bei selbst geschaffenen Firmenwerten gibt es strikte Regelungen.
Aktivierungsverbot für originäre Firmenwerte
Selbst geschaffene Firmenwerte, auch als originäre Firmenwerte bezeichnet, dürfen in der Regel nicht in der Bilanz aktiviert werden. Dieses Aktivierungsverbot sorgt dafür, dass nur entgeltlich erworbene Firmenwerte in der Bilanz erscheinen.
Der Grund dafür liegt in der Schwierigkeit, den Wert eines selbst geschaffenen Firmenwerts objektiv und zuverlässig zu bestimmen. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Bilanzen durch subjektive Schätzungen verzerren.
Planmäßige Abschreibung von derivativen Firmenwerten
Die planmäßige Abschreibung von derivativen Firmenwerten, also solchen, die durch entgeltlichen Erwerb entstanden sind, erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren, wenn die Nutzungsdauer nicht zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Abschreibungsmethode stellt sicher, dass der Wert des Firmenwerts über die Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird und somit die Bilanz nicht durch plötzliche Wertminderungen belastet wird.
Bei der Abschreibung muss die geschätzte Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Diese hängt stark von den individuellen Umständen des Unternehmens ab, wie z.B. der Stabilität der Branche oder der Lebensdauer der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Durch diese planmäßige Abschreibung wird sichergestellt, dass der Firmenwert über die Jahre hinweg realistisch abgebildet wird.
Steuerrechtliche Abschreibungsregelungen für Firmenwerte
Im Steuerrecht gelten andere Regeln für die Abschreibung von Firmenwerten als im Handelsrecht. Während der originäre Firmenwert nicht in der Steuerbilanz ansetzbar ist, muss der derivative Firmenwert mit den Anschaffungskosten aktiviert werden.
Das Steuerrecht schreibt vor, dass Firmenwerte, die durch entgeltlichen Erwerb entstanden sind, über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden müssen.
Lineare Abschreibung über 15 Jahre
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG beträgt die Nutzungsdauer eines Firmenwerts 15 Jahre. Die lineare Abschreibungsmethode, die hierbei zur Anwendung kommt, verteilt die Abschreibung gleichmäßig über diesen Zeitraum. Dies bedeutet, dass in jedem Jahr ein Fünfzehntel des Firmenwerts abgeschrieben wird, was für eine konstante Minderung des Buchwerts sorgt.
Diese Methode ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil sie eine einfache und nachvollziehbare Abschreibung ermöglicht. Die Einschätzung der Nutzungsdauer kann dabei auf verschiedenen Faktoren basieren, wie z.B. der Art des Unternehmens, der Stabilität der Branche und dem Lebenszyklus der Produkte.
Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert
Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist erforderlich, wenn der beizulegende Wert des Firmenwerts dauerhaft unter dem aktivierten Wert liegt. In solchen Fällen wird der niedrigere Teilwert am Bilanzstichtag angesetzt, um den tatsächlichen Wert des Firmenwerts realistisch darzustellen. Dies stellt sicher, dass die Bilanz nicht durch überbewertete Firmenwerte verfälscht wird.
Teilwertabschreibungen können vorgenommen werden, wenn eine Wertminderung des Firmenwerts dauerhaft festgestellt wird. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die langfristig an Wert verlieren oder deren Marktbedingungen sich signifikant verschlechtern. Abschreibungen können in solchen Fällen ebenfalls relevant sein.
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Goodwill-Abschreibung nach IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) gehen bei der Abschreibung von Goodwill einen anderen Weg als das HGB. Anstatt einer systematischen Abschreibung erfolgt beim Goodwill eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung.
Dies stellt sicher, dass der Goodwill nur dann abgeschrieben wird, wenn tatsächlich eine Wertminderung vorliegt.
Werthaltigkeitsprüfung statt systematischer Abschreibung
Die Werthaltigkeitsprüfung nach IFRS erfolgt, um eine mögliche Wertminderung des Goodwills zeitnah zu identifizieren. Hierbei müssen zukünftige Cashflows geschätzt und Diskontierungssätze angewendet werden. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.
Die Prüfung auf Wertminderungen erfordert regelmäßige Überprüfungen und kann verschiedene Bewertungsmethoden umfassen, wie z.B. die Nutzungswertmethode. Anzeichen für Wertminderungen müssen daher sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.
Unterscheidung zwischen originären und derivativen Firmenwerten
Ein wesentlicher Punkt bei der Bilanzierung von Firmenwerten ist die Unterscheidung zwischen originären und derivativen Firmenwerten. Der originäre Firmenwert ergibt sich aus der Differenz zwischen Ertragswert und Substanzwert. Dieser entsteht durch interne Geschäftsvorfälle und spiegelt den inneren Wert des Unternehmens und dessen werte wider.
Der derivative Firmenwert hingegen entsteht durch einen Erwerb und stellt die Differenz zwischen Kaufpreis und Substanzwert dar. Diese Art des Firmenwerts wird beim Kauf eines Unternehmens oder von Teilen davon berücksichtigt und reflektiert den Mehrwert, den das erworbene Unternehmen über seinen Substanzwert hinaus bietet, einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Stille Reserven bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften
Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft spielen stille Reserven eine wichtige Rolle. Diese entstehen, wenn Vermögenswerte unter ihrem tatsächlichen Wert in der Bilanz geführt werden. Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens haben die Beteiligten ein Wahlrecht bezüglich des Buchwerts.
Die bevorzugte Methode zur Einbringung ist in der Regel die Einbringung zum Buchwert, da dies steuerlich vorteilhaft sein kann. Der Einbringende erhält im Tausch für seinen Vermögensgegenstands Anteile an der Kapitalgesellschaft.
Es existieren Sonderregelungen, die die Einbringung erleichtern, wenn sowohl die Kapitalgesellschaft als auch der Einbringende aus Deutschland, der EU oder dem EWR stammen.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Firmenwerten
Firmenwerte werden als immaterielle Wirtschaftsgüter klassifiziert und deren Übertragung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium betrachtet die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, wie Firmenwerte, als Lieferung für die Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass bei der Übertragung von Firmenwerten Umsatzsteuer anfällt und entsprechend abgeführt werden muss, was auch die Bewertung der wertes Firmenwerte beeinflusst.
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Steuerbefreiungen für Umsatzsteuern eng auszulegen, da sie Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung der Mehrwertsteuer unterliegt. Das EuGH-Urteil Swiss Re Germany Holding legt fest, dass die Übertragung eines Bestands von Lebensrückversicherungsverträgen als eine einheitliche, nicht steuerbefreite Dienstleistung betrachtet wird.
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Unser Fazit
Die korrekte Bilanzierung und Abschreibung von Firmenwerten ist komplex, aber von entscheidender Bedeutung für die Darstellung des wirtschaftlichen Zustands eines Unternehmens. Die verschiedenen Regelungen nach HGB, IFRS und Steuerrecht erfordern eine sorgfältige Analyse und Umsetzung, um den tatsächlichen Wert eines Unternehmens realistisch abzubilden.
Indem man die Unterschiede zwischen originären und derivativen Firmenwerten versteht und die speziellen Regelungen zur Abschreibung beachtet, kann man eine präzise und aussagekräftige Bilanz erstellen. Dies fördert nicht nur die Transparenz für Investoren und Gläubiger, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Firmenwert abgeschrieben?
Der Firmenwert wird in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben, wobei nur entgeltlich erworbener Firmenwert aktiviert und damit abschreibbar ist. In der Handelsbilanz kann dieser auch über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden.
Ist Firmenwert Anlagevermögen?
Ja, der Firmenwert gehört zum Anlagevermögen, da es sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Was ist die Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert?
Die Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert erfolgt planmäßig und außerplanmäßig, wobei handelsrechtlich eine Nutzungsdauer von in der Regel 10 Jahren und steuerlich von 15 Jahren zugrunde gelegt wird. Dies unterliegt den Bestimmungen des IFRS und EStG.
Wie lange wird der Firmenwert abgeschrieben?
Der Firmenwert wird in der Handelsbilanz typischerweise über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben, während steuerlich eine Abschreibung über 15 Jahre vorgesehen ist. Diese Regelungen ergeben sich aus dem HGB und dem EStG.
Warum dürfen selbst geschaffene Firmenwerte nicht aktiviert werden?
Selbst geschaffene Firmenwerte dürfen nicht aktiviert werden, da dies zu einer Verzerrung der Bilanzen durch subjektive Schätzungen führen könnte. Dies gewährleistet eine realistischere Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens.